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FAQ: Die wichtigsten Fakten zum BFSG auf einen Blick
Was versteht man unter dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das BFSG legt fest, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Konsumenten barrierefrei sein müssen. Es bindet erstmals private Unternehmen in Deutschland zur Barrierefreiheit und folgt den Anforderungen der EU-Richtlinie 2019/882, dem „European Accessibility Act“.Wie definiert das BFSG Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit bedeutet nach § 3 Absatz 1 BFSG, dass Menschen mit Behinderungen Produkte und Dienstleistungen gewöhnlich, ohne Schwierigkeiten und in der Regel ohne fremde Hilfe nutzen können. Diese Definition entstammt in verkürzter Form dem Behindertengleichstellungsgesetz.Inwiefern unterscheiden sich das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und das BFSG?
Das BGG macht Barrierefreiheitsvorgaben für öffentliche Stellen des Bundes, während das BFSG sich an private Wirtschaftsakteure richtet und die Zugänglichkeit bestimmter Produkte und Dienstleistungen regelt, die Verbraucher nutzen.Auf welcher europäischen Grundlage basiert das BFSG?
Die Basis bildet die EU-Richtlinie 2019/882, auch bekannt als „European Accessibility Act“, die am 17. April 2019 in Kraft trat und in Deutschland durch das BFSG und den zweiten Medienänderungsstaatsvertrag umgesetzt wurde.Wer muss das BFSG befolgen?
Verpflichtet sind Hersteller, Händler und Importeure der im Gesetz genannten Produkte sowie Anbieter bestimmter Dienstleistungen, ab dem 28. Juni 2025. Produkte und Dienstleistungen müssen den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen.Welche Produkte und Dienstleistungen sind vom BFSG betroffen?
Zu den Produkten zählen unter anderem Smartphones, Tablets, Geldautomaten und Router. Dienstleistungen umfassen Telekommunikationsdienste, E-Books und Online-Shopping.Was regelt die Rechtsverordnung zum BFSG?
Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellte BFSGV konkretisiert die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und verweist auf relevante technische Normen.Wie unterstützen die Leitlinien zum BFSG Unternehmen?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet mit den Leitlinien zum BFSG eine detaillierte Erklärung des Gesetzes, inklusive Beispielen und Gründen, warum Barrierefreiheit eine lohnende Investition ist.Welche Normen sind für die Umsetzung des BFSG relevant?
Das BFSG bezieht sich auf harmonisierte Normen und technische Spezifikationen, die für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen maßgeblich sind.Wann informiert die Bundesfachstelle Barrierefreiheit über technische Standards?
Sobald verfügbar, werden Informationen zu relevanten Standards gemäß BFSGV von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit auf ihrer Website veröffentlicht.Gibt es Ausnahmen von den Anforderungen des BFSG?
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind von den Vorgaben ausgenommen, müssen jedoch, falls sie Produkte vermarkten, diese barrierefrei gestalten.Welche Übergangsregelungen sieht das BFSG vor?
Das Gesetz enthält Fristen für die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen, die am 28. Juni 2025 beginnen, mit spezifischen Übergangsfristen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen.Welche Ausnahmen ermöglicht das BFSG?
Unter gewissen Umständen können sich Wirtschaftsakteure auf Ausnahmen berufen, wenn die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen zu einer grundlegenden Veränderung des Produkts oder einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde.Betrifft das BFSG ausschließlich B2C-Bereiche?
Ja, das Gesetz zielt auf Produkte und Dienstleistungen ab, die Verbraucher für nicht-gewerbliche Zwecke nutzen. B2B-Angebote sind in der Regel nicht betroffen.Warum könnte eine freiwillige Einhaltung der BFSG-Anforderungen sinnvoll sein?
Unternehmen, die nicht unter das Gesetz fallen, können dennoch von einer barrierefreien Gestaltung profitieren, da dies den Zugang für eine breitere Kundengruppe ermöglicht und einen Wettbewerbsvorteil darstellen kann.Was beinhaltet die Rechtsverordnung BFSGV an spezifischen Anforderungen?
Die Verordnung definiert detaillierte Barrierefreiheitsstandards, etwa zur sensorischen Wahrnehmbarkeit von Produktinformationen oder zur Bedienbarkeit von Selbstbedienungsterminals.Inwiefern bezieht sich die BFSGV auf technische Normen?
Die Verordnung verweist explizit auf Normen und Spezifikationen, die die Barrierefreiheitsstandards für Produkte und Dienstleistungen festlegen.Welche speziellen Anforderungen stellt das BFSG an Online-Shops?
Online-Shops müssen Informationen zur Barrierefreiheit ihrer Produkte und Dienstleistungen bereitstellen und sicherstellen, dass elektronische Geschäftsprozesse für alle Nutzer zugänglich sind.Fallen Webseiten unter das BFSG?
Websites selbst sind nicht grundsätzlich betroffen, es sei denn, sie bieten bestimmte Dienstleistungen wie Online-Banking oder E-Commerce an.Sind DGS und Leichte Sprache im BFSG vorgeschrieben?
Das Gesetz enthält keine expliziten Vorschriften zur Deutschen Gebärdensprache oder Leichten Sprache, doch ihre Berücksichtigung wird empfohlen, um Verständlichkeit und Teilhabe zu fördern.Wie ist die BITV 2.0 mit dem BFSG verbunden?
Die BITV 2.0, die sich primär an öffentliche Stellen richtet, kann auch als Orientierungshilfe für die barrierefreie Gestaltung von Websites nach BFSG dienen.Unterliegen Lernplattformen dem BFSG?
Ja, digitale Lernmedien und Plattformen können unter das Gesetz fallen, je nach Art der bereitgestellten Inhalte und Dienstleistungen.Wer überwacht die Einhaltung des BFSG?
Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer sind für die Überprüfung der Einhaltung des BFSG zuständig und können bei Verstößen Maßnahmen ergreifen.Welche Behörden sind für die Marktüberwachung zuständig?
Eine Liste der zuständigen Marktüberwachungsbehörden wird bereitgestellt, sobald verfügbar.Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung des BFSG?
Verstöße gegen das BFSG können zu Aufforderungen, Bußgeldern oder der Untersagung der Produktvermarktung führen.Welche Rechtsmittel haben Verbraucher und Verbände?
Sie können bei den Marktüberwachungsbehörden Beschwerde einlegen und, falls erforderlich, gerichtlich gegen Verstöße vorgehen.Wer erhält Beratung zur Umsetzung des BFSG?
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bietet speziell Kleinstunternehmen Beratung zur Einhaltung des BFSG an.Welche weiteren Unterstützungsangebote gibt es?
Verbraucher können sich bei Beschwerden über nicht barrierefreie Produkte oder Dienstleistungen an die Schlichtungsstelle BGG wenden.Wo sind weitere Informationen zum BFSG zu finden?
Auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, in Erklärvideos und Aufzeichnungen von Konferenzen wird über das BFSG informiert.
Um welche Hardware handelt es sich?
Dazu gehören Computer, insbesondere Desktop-Computer, Notebooks, Smartphones und Tablets sowie Zahlungsterminals, die sich an einer nicht-virtuellen Verkaufsstelle befinden (z. B. ein Kartenlesegerät im Supermarkt oder auch eine Parkuhr im öffentlichen Raum). Kleinstunternehmen, die Produkte in Umlauf bringen, fallen jedoch unter das BFSG.
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Welche Ausnahmen gibt es?
Grundsätzlich müssen alle Wirtschaftsakteure, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Allerdings gelten zwei Ausnahmetatbestände: ein Wirtschaftsakteur muss die Barrierefreiheitsanforderungen nicht einhalten, wenn
- dies zu einer grundlegenden Veränderung seines Produkts /Dienstleistung führen würde. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, etwa durch den Einsatz einer neuen Technologie oder Software, die Leistungsfähigkeit des Produktes in einem solchem Ausmaß beeinflussen würde, dass es nicht mehr den beabsichtigten Zweck erreichen kann.
- dies eine unverhältnismäßige Belastung für ihn darstellt. Eine unverhältnismäßige Belastung kann dann vorliegen, wenn die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen eine zusätzliche übermäßige organisatorische oder finanzielle Belastung für den Wirtschaftsakteur darstellt und es ihm nach vernünftigem Ermessen nicht möglich wäre, eine oder mehrere der Barrierefreiheitsanforderungen dieses Gesetzes vollumfänglich anzuwenden.
- es sich um folgende Medien handelt:
- aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden;
- Dateiformate von Büro-Anwendungen, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden;
- Online-Karten und Kartendienste, sofern bei Karten für Navigationszwecke wesentliche Informationen barrierefrei zugänglich in digitaler Form bereitgestellt werden;
- Inhalte von Dritten, die von dem betreffenden Wirtschaftsakteur weder finanziert noch entwickelt werden noch dessen Kontrolle unterliegen;
- Inhalte von Webseiten und mobilen Anwendungen, die als Archive gelten, da ihre Inhalte nach dem 28. Juni 2025 weder aktualisiert noch überarbeitet werden.
Die wichtigsten Definitionen
BFSG: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Dies ist nationale Umsetzung Deutschlands des European Accessibility Acts, der EU Richtlinie zu den Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die von Verbrauchern genutzt werden. Diese Anforderungen gelten für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht bzw. erbracht werden mit einigen Ausnahmen
BGG: Behindertengleichstellungsgesetz. Das Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet öffentliche Stellen in Deutschland zur Barrierefreiheit. Im BGG gibt es rechtliche Vorgaben für die Bereiche Bau, Verkehr, Informationstechnik und zur Kommunikation mit Bürgern. Es wird durch das BFSG ergänzt, das die Vorgaben für private Wirtschaftsakteure regelt.
BITV: Barrierefreie Informationstechnik Verordnung. Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0) ist die Verordnung, auf die das Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) verweist. Sie regelt die Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit, die öffentliche Stellen des Bundes erfüllen müssen.
EAA: EU Accessibility Act. Der EU Accessibility Act ist eine EU-weite Richtlinie. Sie legt technische Anforderungen für die digitale Barrierefreiheit sowie die barrierefreien Informationspflichten bestimmter Produkte und Dienstleistungen einheitlich fest.
MfG: Mit freundliche Grüßen. Nicht nur Fanta4 Fans sollten sich angesprochen fühlen :-). Denn das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein Gesetz zur Teilhabe, damit Menschen mit Beeinträchtigung freundliche und nicht frustrierende Online-Erlebnisse haben können.
W3C: Das World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt internationale Standards für das Web: HTML, CSS und viele mehr.
WCAG: Web Content Accessibility Guidelines ( englisch für „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“) sind ein internationaler Standard zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten.
Die Web Accessibility Initiative (WAI) des W3C entwickelt Standards und Unterstützungsmaterialien, um Ihnen zu helfen, Barrierefreiheit zu verstehen und zu implementieren.